Sie haben ein neues Zuhause in Aussicht, Ihr altes ist aber noch nicht verkauft — und plötzlich laufen zwei Finanzierungen gleichzeitig. Genau hier greift unsere Überbrückungsgarantie: Ab dem Tag der Auftragserteilung übernehmen wir Ihre laufende Bankrate. So lange, wie wir Ihr Objekt vermarkten.
Ein Angebot, das wir in dieser Form am Markt kein zweites Mal kennen: Die Überbrückungsgarantie ist Bestandteil unseres Vermittlungsvertrags und greift ohne Wartezeit — nicht erst nach drei Monaten, nicht erst wenn es eng wird.
Wir haben das neue Haus gefunden — aber das alte ist noch nicht weg."
Der Kaufvertrag für das neue Objekt ist unterschrieben, das alte steht noch. Ab jetzt zahlen Sie zweimal — und geraten genau dadurch unter Druck, den Erstverkauf zu überstürzen. Unter Zeitdruck verkauft niemand zum besten Preis.
Deshalb übernehmen wir Ihre laufende Bankrate, sobald Sie uns den Vermarktungsauftrag erteilen. Sie ziehen in Ruhe um, wir vermarkten Ihr altes Objekt — ohne dass Ihnen die Doppelbelastung im Nacken sitzt.
Wir sehen uns Ihr Objekt an und ermitteln, was der Markt dafür hergibt. Passt die Einschätzung für Sie, erteilen Sie uns den Vermarktungsauftrag.
Mit der Auftragserteilung übernehmen wir Ihre laufende Bankrate. Keine Wartezeit, keine Karenzmonate, keine Bedingung, die erst eintreten muss.
Solange der Auftrag bei uns liegt, tragen wir die Rate weiter. Sie können in Ruhe umziehen und ankommen, statt jeden Monat auf den Kontostand zu schauen.
Ist das Objekt vermittelt, endet die Übernahme. Wie die getragenen Raten beim Abschluss verrechnet werden, halten wir vorab schriftlich im Vermittlungsvertrag fest — damit Sie es schwarz auf weiß haben.
Lassen Sie uns über Ihre Ausgangslage sprechen — was Sie zahlen, was Sie vorhaben, was möglich ist. Erster Termin und Ortsbegehung sind unverbindlich.