Gutachten

Was Ihre Immobilie wert ist — und was ihr fehlt.

Der Verkaufswert ist nicht der Verkehrswert, und eine Schätzung ist dehnbar. Als Bausachverständiger begutachten wir beides: was Ihre Immobilie wert ist — und welche Schäden ihre Substanz belasten. Schriftlich, nachvollziehbar, in rund drei Wochen.

Gutachter notiert Befund auf Klemmbrett
2Wege
Einwertung o. Gutachten
3Wochen
bis zum Gutachten
2Arten
Wert- & Schadensgutachten
ISO17024
zertifiziert & gerichtsfest
Einwertung oder Gutachten?

Mehr als bloße Einwertung.

Was ist eine Immobilie wert?
Zwei unterschiedliche Antworten — zwei unterschiedliche Anlässe.

Einwertung

Marktwert-Einschätzung

Im Verkaufsauftrag enthalten

Bei der Einwertung ermitteln wir aus aktuellen Marktdaten, was Ihre Immobilie beim Verkauf realistisch erzielt. Das Ergebnis besprechen wir persönlich mit Ihnen, schriftlich ausgearbeitet wird es nicht. Denn eine Schätzung bleibt dehnbar — verbindlich wird eine Zahl erst mit dem Gutachten.

  • Ideal vor Verkaufsentscheidung
  • Ergebnis im persönlichen Gespräch
  • Teil unseres Verkaufsauftrags, nicht einzeln verkauft
  • Basis: aktuelle Marktvergleichsdaten der Region
Gutachten

Sachverständigen-Gutachten

Schriftlich in 3 Wochen

Ein regelgerechtes Gutachten wird schriftlich ausgearbeitet und ist in rund drei Wochen bei Ihnen. Es gilt für Kauf und Verkauf ebenso wie für Erbschafts- und Vormundschaftsangelegenheiten oder die Kreditvergabe der Bank — und es erfasst auf Wunsch auch konkrete Bauschäden.

  • Schriftliches, gerichtsfestes Dokument
  • Durch Sachverständige mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Gesetzlich gleichgestellt mit dem öffentlich bestellten Sachverständigen
  • Für Banken, Gerichte, Behörden anerkannt
  • Als Wert- oder Schadensgutachten — oder beides
  • Erstellt von unserem eigenen Bausachverständigen
Schadensgutachten

Wenn nicht der Wert die Frage ist,
sondern der Schaden.

01

Schimmelbefall

Innenräume

Wo kommt die Feuchtigkeit her, wie weit reicht der Befall, was muss zurückgebaut werden? Wir benennen Ursache und Umfang — nicht nur das sichtbare Ergebnis an der Wand.

02

Feuchtigkeit im Keller

Kellergeschoss & Abdichtung

Ein feuchter Fleck an der Kellerwand hat viele mögliche Ursachen: drückendes Wasser, eine defekte Abdichtung, aufsteigende Nässe oder ein Lichtschacht, der bei Starkregen volläuft. Der Schaden sieht jedes Mal ähnlich aus — die Sanierung kostet jedes Mal etwas völlig anderes.

03

Undichtes Dach

Dach & Anschlüsse

Eindringendes Wasser, mangelhafte Anschlüsse, geschädigte Dämmung oder Sparren. Aus der Handwerks-Praxis beurteilt, nicht aus dem Lehrbuch.

04

Schadstoffe am Bau

Bausubstanz

Asbest, alte Mineralwolle, teerhaltige Kleber und Anstriche. Wir stellen fest, was verbaut wurde und was das für Sanierung und Entsorgung bedeutet.

Anlässe

Gutachten können helfen
in vielen Lebenslagen.

Ein fundiertes Sachverständigen-Gutachten schafft Klarheit — für Sie selbst, für Finanzpartner und für Behörden oder Gerichte. Diese Anlässe erleben wir in der Praxis am häufigsten.

Gerne prüfen wir im Vorgespräch, ob eine Einwertung für Ihren Fall ausreicht — oder ob ein Gutachten sinnvoll ist.

Beratung anfragen →
01Kauf oder Verkauf einer Immobilie
02Entscheidungen in Kapitalanlagen
03Scheidungen (z. B. Zugewinnausgleich)
04Beleihungswertermittlung
05Versicherungswertermittlung
06Erbauseinandersetzungen
07Vermögensaufstellung
08Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
09Zwangsversteigerungen
10Steuerliche & bilanzielle Anlässe
11Mieterhöhungsverfahren
12Erbbauzinsanpassung
Checkliste

Was wir für die Erstellung benötigen.

01

Grundbuchauszug

Grundbuchamt

Aktueller Auszug aus dem Grundbuch. Zeigt Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Abteilungen.

02

Flurkarte

Katasteramt

Die amtliche Flurkarte zeigt Lage und Grenzen des Grundstücks — für Grundstücksfläche und Zuschnitt.

03

Bauzeichnungen

Bauamt

Grundrisse, Schnitte, Ansichten — Grundlage für Wohn- und Nutzflächenberechnung.

04

Wohnflächenberechnung

Hausakte · Architekt

Aktuelle Flächenberechnung nach WoFlV. Sofern vorhanden, bitte mit Umbauten aktualisiert.

05

Energieausweis

Energieberater

Gültiger Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) — seit 2014 verpflichtend bei Verkauf.

06

Teilungserklärung

Bei Wohnungseigentum

Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung inkl. Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung.

Ablauf

Von der Anfrage zum Gutachten.

01
Vorgespräch

Wir klären gemeinsam, ob eine Einwertung genügt oder ein Sachverständigen-Gutachten der richtige Weg ist.

02
Unterlagen

Sie reichen die verfügbaren Dokumente ein — wir unterstützen bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.

03
Ortsbesichtigung

Unser Bausachverständiger besichtigt die Immobilie und dokumentiert Bauzustand, Ausstattung und — wenn es darum geht — den Schaden selbst.

04
Gutachten

Sie erhalten das schriftliche Gutachten nach rund drei Wochen — inklusive persönlicher Erläuterung.

Zweifel am richtigen Wert?

Ein Gespräch reicht — wir sagen Ihnen, was Sie benötigen.

Ob Verkauf, Erbauseinandersetzung oder Bankgespräch: in 15 Minuten klären wir, welche Zahl Sie tatsächlich brauchen — und wie Sie sie bekommen.

Gespräch anfragen →
Nächster Schritt

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert? Wir sagen es Ihnen.

Einwertung im Verkaufsauftrag, vollwertiges Gutachten bei Bedarf. Ein Anruf genügt für den Einstieg.