Der Verkaufswert ist nicht der Verkehrswert, und eine Schätzung ist dehnbar. Als Bausachverständiger begutachten wir beides: was Ihre Immobilie wert ist — und welche Schäden ihre Substanz belasten. Schriftlich, nachvollziehbar, in rund drei Wochen.
Was ist eine Immobilie wert?
Zwei unterschiedliche Antworten — zwei unterschiedliche Anlässe.
Bei der Einwertung ermitteln wir aus aktuellen Marktdaten, was Ihre Immobilie beim Verkauf realistisch erzielt. Das Ergebnis besprechen wir persönlich mit Ihnen, schriftlich ausgearbeitet wird es nicht. Denn eine Schätzung bleibt dehnbar — verbindlich wird eine Zahl erst mit dem Gutachten.
Ein regelgerechtes Gutachten wird schriftlich ausgearbeitet und ist in rund drei Wochen bei Ihnen. Es gilt für Kauf und Verkauf ebenso wie für Erbschafts- und Vormundschaftsangelegenheiten oder die Kreditvergabe der Bank — und es erfasst auf Wunsch auch konkrete Bauschäden.
Wo kommt die Feuchtigkeit her, wie weit reicht der Befall, was muss zurückgebaut werden? Wir benennen Ursache und Umfang — nicht nur das sichtbare Ergebnis an der Wand.
Ein feuchter Fleck an der Kellerwand hat viele mögliche Ursachen: drückendes Wasser, eine defekte Abdichtung, aufsteigende Nässe oder ein Lichtschacht, der bei Starkregen volläuft. Der Schaden sieht jedes Mal ähnlich aus — die Sanierung kostet jedes Mal etwas völlig anderes.
Eindringendes Wasser, mangelhafte Anschlüsse, geschädigte Dämmung oder Sparren. Aus der Handwerks-Praxis beurteilt, nicht aus dem Lehrbuch.
Asbest, alte Mineralwolle, teerhaltige Kleber und Anstriche. Wir stellen fest, was verbaut wurde und was das für Sanierung und Entsorgung bedeutet.
Ein fundiertes Sachverständigen-Gutachten schafft Klarheit — für Sie selbst, für Finanzpartner und für Behörden oder Gerichte. Diese Anlässe erleben wir in der Praxis am häufigsten.
Gerne prüfen wir im Vorgespräch, ob eine Einwertung für Ihren Fall ausreicht — oder ob ein Gutachten sinnvoll ist.
Beratung anfragen →Aktueller Auszug aus dem Grundbuch. Zeigt Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Abteilungen.
Die amtliche Flurkarte zeigt Lage und Grenzen des Grundstücks — für Grundstücksfläche und Zuschnitt.
Grundrisse, Schnitte, Ansichten — Grundlage für Wohn- und Nutzflächenberechnung.
Aktuelle Flächenberechnung nach WoFlV. Sofern vorhanden, bitte mit Umbauten aktualisiert.
Gültiger Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) — seit 2014 verpflichtend bei Verkauf.
Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung inkl. Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung.
Wir klären gemeinsam, ob eine Einwertung genügt oder ein Sachverständigen-Gutachten der richtige Weg ist.
Sie reichen die verfügbaren Dokumente ein — wir unterstützen bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.
Unser Bausachverständiger besichtigt die Immobilie und dokumentiert Bauzustand, Ausstattung und — wenn es darum geht — den Schaden selbst.
Sie erhalten das schriftliche Gutachten nach rund drei Wochen — inklusive persönlicher Erläuterung.
Ob Verkauf, Erbauseinandersetzung oder Bankgespräch: in 15 Minuten klären wir, welche Zahl Sie tatsächlich brauchen — und wie Sie sie bekommen.
Einwertung im Verkaufsauftrag, vollwertiges Gutachten bei Bedarf. Ein Anruf genügt für den Einstieg.