Wer bei uns kauft oder verkauft, kann bis zu 2 Jahre nach dem Abschluss eine Erstberatung bei einem von uns registrierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen — kostenfrei. Damit Sie nicht mit einem ungeklärten Verdacht allein dastehen.
Ein feuchter Keller, ein Zahlungsziel, das niemand einhält, ein Nachbar mit anderer Auffassung vom Grenzverlauf: Manches zeigt sich erst Monate nach der Übergabe. Dann brauchen Sie keine Vermutung, sondern eine Auskunft. Die Erstberatung dazu übernehmen wir — bis zu 2 Jahre nach Ihrem Kauf oder Verkauf.*
Der Käufer hält das vereinbarte Zahlungsziel nicht ein."
Ein Verkäufer gibt uns einen Verkaufsauftrag und vereinbart mit dem neuen Eigentümer ein Zahlungsziel, welches nicht eingehalten wird.
Hier besteht unsere Kostenübernahmegarantie bei einem der angeschlossenen Rechtsanwälte für die Erstberatung. Dort lässt sich gleich die beste Strategie oder Lösung erörtern — ob und wie eine weitere Klage auszusehen hat.
Der Verkäufer hatte einen Feuchtigkeitsschaden bewusst verschwiegen."
Sie kaufen bei uns ein Objekt und der Verkäufer hatte Ihnen mehrfach zugesichert, keinerlei Feuchtigkeitsschäden bemerkt zu haben. Später zeigt sich: der Kelleraußenschacht läuft bei starkem Regen voll — das wusste er.
Eine richtige Vorgehensweise lässt sich nur bei einem kompetenten Rechtsberater klären. Die Kosten für diese Erstberatung übernehmen wir.
Fällt Ihnen nach dem Kauf oder Verkauf etwas auf, das nicht stimmen könnte, holen Sie sich in dieser Zeit einmalig Ihre Erstberatung ab — ohne dass wir nach dem Grund fragen.
Der Käufer hält das vereinbarte Zahlungsziel nicht ein. Wir klären gemeinsam mit der Kanzlei Mahnverfahren, Verzugszinsen und das richtige weitere Vorgehen.
Verborgene Mängel wie Feuchtigkeit, Schimmel oder Setzungsrisse. Wir prüfen, ob arglistiges Verschweigen vorliegt und welche Ansprüche bestehen.
Irrtum, Täuschung oder nachträglich entdeckte Umstände — Ihr Erstberater ordnet die Rechtslage ein, bevor Sie reagieren.
Grenzstreitigkeiten, Überbau, Baumschutz, Wegerechte — alles, was nach dem Einzug plötzlich relevant wird.
Eigentümergemeinschaften, Teilungserklärungen, Beschlussanfechtung — verständlich übersetzt, rechtlich sauber eingeordnet.
Bestandsmieter, Eigenbedarfskündigung, Übergabeprotokoll-Streit — das Erstgespräch schafft Klarheit in wenigen Minuten.
Wir arbeiten ausschließlich mit Kanzleien zusammen, die sich auf Immobilien-, Vertrags- und Nachbarrecht spezialisiert haben. Vom ersten Termin an erhalten Sie eine belastbare Einschätzung — nicht nur eine Einordnung.
Vom Kaufvertrag bis zum Rücktritt.
Kaufverträge, Zahlungsverzug, Anfechtung und Rücktritt — zentrale Fragen rund um den Verkaufs- oder Erwerbsvorgang.
Für alles nach der Übergabe.
Mängel nach Übergabe, Beschlussanfechtungen, Teilungserklärungen und Verwalterstreit.
Was am Zaun beginnt.
Grenzstreitigkeiten, Überbau, Wegerechte und Baumschutz — alles was nach dem Einzug relevant wird.
Wenn Mieter mit übernommen werden.
Bestandsmieter, Eigenbedarfskündigung, Übergabeprotokoll-Streit und Rückabwicklung.
Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail an uns genügt. Wir fragen die wichtigsten Eckdaten ab.
Wir wählen aus unseren vier Partner-Kanzleien die passende Fachrichtung aus und stellen den Kontakt her.
Die Kanzlei analysiert Ihren Fall in einem persönlichen oder telefonischen Erstgespräch — kostenfrei.
Sie erhalten eine klare Einschätzung und Empfehlung, ob und wie ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist.
Dieses Serviceangebot gilt nur in Verbindung mit unserem Standard-QAA (Qualifizierter Alleinauftrag), sowie dem notariellen Beurkundungsnachweis der Vermittlungstätigkeit zwischen Steffens & Roth, Käufer oder Verkäufer. Der Service kann innerhalb der 2-jährigen Laufzeit einmalig je beteiligter Partei in Anspruch genommen werden. Die Frist beginnt mit dem Kauf- bzw. Verkaufsabschluss.
Ob frisch erworben oder seit Jahren im Bestand — wenn eine rechtliche Frage auftaucht, sind wir und unsere Partner-Kanzleien die ersten Ansprechpartner.