Eine Immobilie ist nie ein Problem — auch nicht im Scheidungsfall. Wenn Ehepartner ihr Eigenheim nicht mehr gemeinsam bewohnen wollen oder können, gibt es mehrere geordnete Wege. Wir begleiten Sie sachlich und diskret.
Auch nicht im Scheidungsfall. Wenn Ehepartner ihr Eigenheim nicht mehr gemeinsam bewohnen wollen oder können, haben sie mehrere Möglichkeiten — und für jede gibt es einen geordneten, sachlichen Weg.
Welche dieser Möglichkeiten für Sie die richtige ist, ermitteln wir in einem gemeinsamen Gespräch, in dem mögliche künftige Wertsteigerungen und die Beibehaltung finanzieller Spielräume individuell beleuchtet werden.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Sie haben sich auf eine Richtung verständigt — und brauchen jemanden, der die Umsetzung sauber begleitet. Wir bewerten, vermarkten und koordinieren — neutral für beide Seiten.
Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht zustande kommt, bleibt die Teilungsversteigerung. Wir helfen Ihnen, das Verfahren und den realistischen Erlös einzuordnen — und Ihre Position vorzubereiten.
Ermitteln wir in einem gemeinsamen Gespräch, in dem mögliche künftige Wertsteigerungen und die Beibehaltung finanzieller Spielräume individuell beleuchtet werden.
Auf Wunsch arbeiten wir diskret mit Ihrem Rechtsanwalt oder Mediator zusammen — damit Ihre Immobilien-Strategie und die rechtliche Auseinandersetzung ineinandergreifen.
Die Immobilie wird gemeinsam am Markt veräußert oder vermietet — Erlös oder Mieterträge werden geteilt.
Einer der Partner übernimmt die Immobilie — meist gegen Auszahlung des hälftigen Verkehrswerts an den anderen.
Sinnvoll bei Mehrfamilienhäusern oder größeren Objekten: reale Teilung in zwei eigenständige Einheiten.
Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie auf Antrag eines Ehegatten gerichtlich versteigert werden.
Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und absolut vertraulich. Wir hören zu, ordnen die Optionen — und helfen Ihnen, eine klare Entscheidung für Ihre Immobilie zu treffen.