Scheidung

Wenn die Liebe ausgezogen ist.

Eine Immobilie ist nie ein Problem — auch nicht im Scheidungsfall. Wenn Ehepartner ihr Eigenheim nicht mehr gemeinsam bewohnen wollen oder können, gibt es mehrere geordnete Wege. Wir begleiten Sie sachlich und diskret.

Ehering in der Hand — Trennung und Immobilie
4Wege
für die Immobilie
100%
diskret & vertraulich
Wert·
Steigerung mitgedacht
1Gespräch
für den ersten Überblick
Individuelle Beratung

Eine Immobilie ist nie ein Problem.

Auch nicht im Scheidungsfall. Wenn Ehepartner ihr Eigenheim nicht mehr gemeinsam bewohnen wollen oder können, haben sie mehrere Möglichkeiten — und für jede gibt es einen geordneten, sachlichen Weg.

Welche dieser Möglichkeiten für Sie die richtige ist, ermitteln wir in einem gemeinsamen Gespräch, in dem mögliche künftige Wertsteigerungen und die Beibehaltung finanzieller Spielräume individuell beleuchtet werden.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Vier Wege

Was passiert mit der Immobilie
nach der Scheidung?

Einvernehmliche Lösung

Gemeinsam entscheiden.

Sie haben sich auf eine Richtung verständigt — und brauchen jemanden, der die Umsetzung sauber begleitet. Wir bewerten, vermarkten und koordinieren — neutral für beide Seiten.

  • Gemeinsamer Verkauf am offenen Markt
  • Gemeinsame Vermietung als Zwischenlösung
  • Übertragung der Immobilie auf einen Ehegatten
  • Reale Aufteilung (z. B. bei Mehrfamilienhäusern)
Auseinandersetzung

Wenn keine Einigung möglich ist.

Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht zustande kommt, bleibt die Teilungsversteigerung. Wir helfen Ihnen, das Verfahren und den realistischen Erlös einzuordnen — und Ihre Position vorzubereiten.

  • Realistische Werteinschätzung vorab
  • Begleitung im Versteigerungsverfahren
  • Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt
  • Sachverständigen-Gutachten auf Wunsch
Die vier Optionen im Detail

Verkauf, Übertragung, Aufteilung oder Versteigerung.

Welche Option für Sie die richtige ist.

Ermitteln wir in einem gemeinsamen Gespräch, in dem mögliche künftige Wertsteigerungen und die Beibehaltung finanzieller Spielräume individuell beleuchtet werden.

Auf Wunsch arbeiten wir diskret mit Ihrem Rechtsanwalt oder Mediator zusammen — damit Ihre Immobilien-Strategie und die rechtliche Auseinandersetzung ineinandergreifen.

§
Neutral & sachlichWir sind in der Vermittlung — nicht in der Streitfrage. Unsere Beratung ist für beide Seiten nutzbar.
01

Gemeinsamer Verkauf oder Vermietung

Die Immobilie wird gemeinsam am Markt veräußert oder vermietet — Erlös oder Mieterträge werden geteilt.

02

Übertragung auf einen Ehegatten

Einer der Partner übernimmt die Immobilie — meist gegen Auszahlung des hälftigen Verkehrswerts an den anderen.

03

Aufteilung der Immobilie

Sinnvoll bei Mehrfamilien­häusern oder größeren Objekten: reale Teilung in zwei eigenständige Einheiten.

04

Teilungsversteigerung

Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie auf Antrag eines Ehegatten gerichtlich versteigert werden.

Nächster Schritt

Wir freuen uns auf
Ihre Kontaktaufnahme.

Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und absolut vertraulich. Wir hören zu, ordnen die Optionen — und helfen Ihnen, eine klare Entscheidung für Ihre Immobilie zu treffen.